rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Erste Hilfe Fortbildung für Pflegekräfte / Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte

Ansprechpartner

Verwaltung 
DRK Kreisverband NF


Telefon: 04841 - 9668-0
info@drk-nordfriesland.de

Industriestr. 9
25813 Husum

Finden Sie hier die passende Fortbildung im Bereich Pflege und Betreuung.

Wir bieten Ihnen hier zwei verschiedene Kurse zur Weiterbildung an:

  1. Der Kurs für Pflegekräfte richtet sich speziell an Pflegefachkräfte von ambulanten Pflegediensten, aber auch von stationären Pflegeeinrichtungen, die im Rahmen der Qualitätssicherung eine Fortbildung in Erste Hilfe (4UE) absolvieren müssen. 
  2. Für die Betreuungkräfte fordert das Pflegeversicherungsgesetz die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 UE, auch dieser kann bei uns absolviert werden. 

1. Erste Hilfe Fortbildung für Pflegekräfte

Dieser Kurs richtet sich speziell an Pflegefachkräfte von ambulanten Pflegediensten, aber auch von stationären Pflegeeinrichtungen, die im Rahmen der Qualitätssicherung eine Fortbildung in Erste Hilfe absolvieren müssen.

Das Fortbildungsangebot ermöglicht Pflegekräften in nahezu jeder Notfallsituation im Bereich der Pflege mit der nötigen Sicherheit Erste Hilfe zu leisten. Die Schwerpunkte liegen bei den Lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie typischen Verletzungsmustern bei Notfällen im Pflegebereich.

Kursinhalte:

  • Notfallsituationen einschätzen
  • einen adäquaten Notruf absetzen
  • Lebenswichtige Funktionen überprüfen und einschätzen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • spezielle Notfallbilder (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall…) erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen
  • die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen).

Die Kursdauer beträgt 4 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten).

Kostenübernahme

Die Kosten für diesen Kurs betragen 30.00 € und werden nicht, wie üblich für den Erste Hilfe Grundkurs oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer, durch die BG/UVT übernommen.

2. Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte nach § 53b

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden. Wir bieten im Jahr 4 bis 5 Termine á 8 UE an. Unsere regelmäßigen Fortbildungen sind praxisbezogen und geben Raum für persönliche Fragen und Ihre Fallbeispiele aus der Praxis. Somit ist die Möglichkeit, auf persönliche Erlebnisse einzugehen und diese zu besprechen, jederzeit gegeben.

Zielgruppe:

  • bereits qualifizierte Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI
  • Interessierte ohne Grundqualifikation

Themen der untenstehenden Fortbildung:

14.09.2023 Inhalte:
  • Hauptthema: Aktivierung von bettlägerigen Menschen
  • Erfahrungsaustausch
  • Aktuelles aus dem Berufsleben
  • Alltagskonflikte mit den Bewohnern meistern
  • Ergänzung zur Freizeitgestaltung
  • Kulturelle Angebote gestalten und ogranisieren.
06.10.2023 Inhalte:
  • Hauptthema: „Ernährung im Alter und bei Demenz"
    • Anregung des Geschmackssinns,
    • Erinnerung und Ressourcen wecken,
    • Koch- und Küchengeschichten, Fingerfood usw.
  • Erfahrungsaustausch
  • Aktuelles aus dem Berufsleben
  • Alltagskonflikte mit den Bewohnern meistern
  • Ergänzung zur Freizeitgestaltung
  • Kulturelle Angebote gestalten und ogranisieren.