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DRK-Pflegeeinrichtung Pellworm

Seit 1996 gibt es das kleine aber feine Haus auf Pellworm. In guter Luft und direkt am Deich fühlen sich die max. 10 Bewohner dank der ausgeprägten familiären Atmosphäre besonders wohl. Der gute Zusammenhalt auf der Insel prägt das positive Miteinander.

  • Die Lage

    Pellworm – die grüne Insel im Wattenmeer punktet mit viel Natur und jeder Menge Schönheit zu jeder Jahreszeit. Unsere Pflegeeinrichtung liegt direkt am Deich – Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Kurmittelhaus und das Medizinische Versorgungs-Zentrum Pellworm (MVZ) befinden sich in der Nähe.

  • Das Führungsteam

    Elke Heidemann
    Stationsleitung

  • Was uns wichtig ist

    Bei einer maximalen Belegung von 10 Bewohnern steht die individuelle Betreuung unserer Bewohner natürlich ganz im Vordergrund. Wir kennen unsere Bewohner, ihre Wünsche und Bedürfnisse sehr genau und haben die Zeit, ihren Aufenthalt bei uns entsprechend persönlich zu gestalten. Gemeinsame Mahlzeiten und Unternehmungen gehören dabei genauso dazu wie die Rücksichtnahme auf persönliche Vorlieben und Gewohnheiten. Jeder gestaltet sich seinen Tag so, wie er möchte. 

  • Unser Angebot für Bewohner
    • 10 helle und freundliche Einzelzimmer, jedes mit eigenem barrierefreien Duschbad und ausgestattet mit Pflegebett, Nachttisch, Kleiderschrank, Telefonanschluss und Kabelanschluss.
    • Gut ausgebildetes und freundliches Fachpersonal
    • Ein umfangreiches Betreuungs- und Beschäftigungsangebot, zum Beispiel gemeinsames Basteln, Singen und Spielen. Wir machen regelmäßig Ausflüge in die wunderschöne Natur Pellworms, besuchen Cafés und kulturelle Veranstaltungen. Wir grillen auf unserer Terrasse und puhlen auch mal gemeinsam leckere Nordsee-Krabben, die wir regelmäßig als Spende bekommen.
    • Eine ausgewogene und reichhaltige Verpflegung mit 6 Mahlzeiten am Tag, ein großes Angebot an warmen und kalten Getränken, Obst, Süßigkeiten. Spezialkost für Bewohner mit Unverträglichkeiten.
    • Frisör und Fußpflege kommen ins Haus. Die Wäsche wird komplett im Haus gesäubert und gepflegt.                              
    • Wöchentliche Arzt-Visite, Pflegebadewanne, Pflegerollstühle und Niederflorbett (für sturzgefährdete Bewohner).
  • Unser Angebot für Bewerber
    • Eine attraktive Vergütung
    • Unterstützung bei der Wohnungssuche
    • Viele Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Arbeiten in angenehmer Atmosphäre und in einem kleinen Team
    • Flache Hierarchien
    • Fahrsicherheitstraining
    • Ermäßigungen bei Mode, Reisen und Technik
  • Daten und Fakten
    • Eröffnet 1996
    • Pflegeeinrichtung mit 10 Einzelzimmern
    • Alle Zimmer mit barrierefreiem Duschbad, ausgestattet mit Pflegebett, Kleiderschrank, Nachttisch, Telefonanschluss und Kabelanschluss
    • 10 Mitarbeiter, davon 2 über den Förderverein (Stand 10/2018)
  • Entgelte
  • Eigenanteil ab dem 01.01.2024

    Ab dem 01.01.2022 wird der von gesetzlich pflegeversicherten Bewohnerinnen/Bewohnern zu tragende Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege begrenzt, indem die gesetzliche Pflegekasse einen Teilbetrag übernimmt und an die Pflegeeinrichtung bezahlt, die deswegen den Rechnungsbetrag für die Bewohnerin/den Bewohner kürzt. Bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen, die das Entgelt für die pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe selbst zahlen, erhöht sich ihr Erstattungsanspruch gegenüber der privaten Pflegeversicherung entsprechend.

    Nach dem neu eingeführten § 43c des Sozialgesetzbuches, 11. Buch (SGB XI) gilt eine gestaffelte Begrenzung des Eigenanteils für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Um eine finanzielle Überforderung der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zu vermeiden, wird der von ihnen zu tragende Eigenanteil an der Pflegevergütung (einschließlich der Ausbildungskosten) mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert.

    Voraussetzung hierfür ist, dass die berechtigten Pflegebedürftigen seit einem bestimmten Zeitraum Leistungen nach § 43 SGB XI beziehen müssen. Danach richtet sich auch die Höhe des Leistungszuschlags der gesetzlichen Pflegekassen. 

    1.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die bereits bis einschließlich 12 Monate Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    2.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 12 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    3.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 24 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    4.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 36 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.


    Bei der Bestimmung o.g. Monate werden auch Monate voll berücksichtigt, in denen die/der Pflegebedürftige nur für einen Teil des Monats Leistungen nach § 43 bezogen hat.
    Berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Leistungshöhe auch Zeiträume vollstationärer Versorgung in Pflegeeinrichtungen anderer Träger.

    Stand: Januar 2024

Kontakt & Ansprechpartner

DRK-Pflegeeinrichtung Pellworm
Königswiese 10
25849 Pellworm

Telefon: 04844 9123 (Stationsleitung)
E-Mail: pel(at)drk-nordfriesland.de

Elke Heidemann

Einrichtungsleitung Pellworm

Telefon: 04844 / 9123
pel(at)drk-nordfriesland.de

Königswiese 10 
25849 Pellworm