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DRK Pflegeheim Sprackelbarg

Eine markante Optik außen, viel Licht und Luft innen – so präsentiert sich das DRK-Pflegeheim Sprackelbarg in Struckum. Ein Team aus erfahrenen und jungen Mitarbeitern kümmert sich liebevoll um die Bewohner und gibt ihnen das gute Gefühl, hier aufgehoben und zuhause zu sein.

  • Die Lage

    Das Haus liegt verkehrsgünstig und dennoch ruhig nah am Deich. Der Bus hält direkt vor der Haustüre und bringt die Fahrgäste in ca. 15 Minuten nach Husum und in ca. 5 Minuten nach Bredstedt, wo sich auch der nächste Bahnhof befindet. Ein Bäcker sowie eine Tankstelle mit angeschlossenem Supermarkt sind bequem fußläufig erreichbar.

  • Das Führungsteam

    Wiebke Schuppe
    Einrichtungsleitung

    Rebecca Knopf
    stellv. Einrichtungsleitung
    komm. Pflegedienstleitung

  • Was uns wichtig ist

    Wir wollen die Entscheidung, in ein Pflegeheim zu gehen, so leicht wie möglich machen. Mit einer wohnlichen Atmosphäre und mit Pflegekräften, die aus der Region kommen und sehr oft auch plattdeutsch sprechen. Mit Aktivitäten, die unsere Bewohner an früher erinnern und damit auch ein Stück Heimat bedeuten. Mit einem Betreuungskonzept, das unseren Bewohnern ein selbstbestimmtes Leben garantiert und das darauf ausgelegt ist, sie zu viel Eigeninitiative zu motivieren. Mit einer starken Einbindung ins Gemeindeleben.

  • Unser Angebot für Bewohner
    • 57 helle und freundliche Einzelzimmer, jedes mit eigenem barrierefreien Duschbad und viele mit eigenem Balkon oder eigener Terrasse. 
    • Gut ausgebildetes und freundliches Fachpersonal in allen Bereichen des Hauses Ein großer Garten mit vielen Obstbäumen, in dem man jede Jahreszeit ausgiebig genießen kann.
    • Ein umfangreiches Betreuungs- und Beschäftigungsangebot mit gemeinsamen Aktivitäten wie Singen, Basteln, Bewegungsspiele und interessanten Ausflügen in unsere Region. Unsere alljährliche Wattwanderung ist bei den Bewohnern genau so beliebt wie das Lamm-Essen auf der Hamburger Hallig oder das gemeinsame Grillen auf unserer Terrasse. Wir gehen gemeinsam auf den Bredstedter Wochenmarkt und genießen die Freizeit miteinander. Viele Aktivitäten werden gemeinsam mit unseren Bewohnern geplant und von ihnen aktiv mitgestaltet.                                  
    • Alle zwei Wochen fährt unsere Betreuungskraft Ilona mit ihrem rollenden Mini-Supermarkt durch das Haus und bietet unseren Bewohnern die nützlichen Dinge des täglichen Bedarfs an, die man gerne auch vorab mit einem Einkaufszettel selbst bestellen kann.
    • Eine ausgewogene und reichhaltige Verpflegung mit 6 Mahlzeiten am Tag, ein großes Angebot an warmen und kalten Getränken, Obst, Süßigkeiten und hausgemachten Leckereien. Spezialkost für Bewohner mit Unverträglichkeiten.
    • Frisörsalon und Fußpflege im Haus Gottesdienst einmal im Monat, dieser wird auch von den Menschen aus Struckum und den umliegenden Gemeinden gerne besucht.
    • Bewegungstherapie, ein spezielles Betreuungskonzept für dementiell erkrankte Bewohner, Palliativ-Arbeit sowie Kooperationsverträge mit Ärzten, Zahnärzten und Physiotherapeuten, die natürlich zu uns ins Haus kommen.
  • Unser Angebot für Bewerber
    • Eine attraktive Vergütung
    • Viele Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Gute Aufstiegsmöglichkeiten
    • Arbeiten in angenehmer Atmosphäre
    • Eine gute Mischung aus erfahrenen und jungen Mitarbeitern
    • Integration auch von neuen Ideen rund um die Pflege
    • Flache Hierarchien
    • Mitsprache beim Dienstplan für die richtige Balance von Beruf, Familie und Freizeit
    • Zahlreiche Mitarbeiter-Events
    • Fahrsicherheitstraining
    • Ermäßigungen im Fitness-Studio sowie bei Mode, Reisen und Technik
  • Daten und Fakten
    • Eröffnet 2005
    • Pflegeheim mit 57 Einzelzimmern
    • Alle Zimmer mit barrierefreiem Duschbad, ausgestattet mit Pflegebett, Kleiderschrank, Nachttisch, Telefonanschluss und Satellitenanschluss
    • ca. 40 Mitarbeiter (Stand 10/2018)
    • Ausbildungsbetrieb (Pflegefachkraft und Pflegehelfer) mit eigener Praxisanleitung (Ausbildungs-Qualifikation)
  • Entgelte
  • Eigenanteil ab dem 01.01.2024

    Ab dem 01.01.2022 wird der von gesetzlich pflegeversicherten Bewohnerinnen/Bewohnern zu tragende Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege begrenzt, indem die gesetzliche Pflegekasse einen Teilbetrag übernimmt und an die Pflegeeinrichtung bezahlt, die deswegen den Rechnungsbetrag für die Bewohnerin/den Bewohner kürzt. Bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen, die das Entgelt für die pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe selbst zahlen, erhöht sich ihr Erstattungsanspruch gegenüber der privaten Pflegeversicherung entsprechend.

    Nach dem neu eingeführten § 43c des Sozialgesetzbuches, 11. Buch (SGB XI) gilt eine gestaffelte Begrenzung des Eigenanteils für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Um eine finanzielle Überforderung der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zu vermeiden, wird der von ihnen zu tragende Eigenanteil an der Pflegevergütung (einschließlich der Ausbildungskosten) mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert.

    Voraussetzung hierfür ist, dass die berechtigten Pflegebedürftigen seit einem bestimmten Zeitraum Leistungen nach § 43 SGB XI beziehen müssen. Danach richtet sich auch die Höhe des Leistungszuschlags der gesetzlichen Pflegekassen. 

    1.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die bereits bis einschließlich 12 Monate Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    2.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 12 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    3.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 24 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

    4.Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 36 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.


    Bei der Bestimmung o.g. Monate werden auch Monate voll berücksichtigt, in denen die/der Pflegebedürftige nur für einen Teil des Monats Leistungen nach § 43 bezogen hat.
    Berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Leistungshöhe auch Zeiträume vollstationärer Versorgung in Pflegeeinrichtungen anderer Träger.

    Stand: Januar 2024

Kontakt & Ansprechpartner

DRK-Pflegeheim Sprackelbarg
Hauptstraße 31-35
25821 Struckum
E-Mail: hsb(at)drk-nordfriesland.de

Christopher Lampe

Einrichtungsleitung Struckum

Telefon: 04671 / 9270-200
hsb(at)drk-nordfriesland.de

Hauptstraße 31-35
25821 Struckum

Rebecca Knopf

stellv. Einrichtungsleitung / komm. Pflegedienstleitung Struckum

Telefon: 04671 / 9270-201
hsb(at)drk-nordfriesland.de

Hauptstraße 31-35
25821 Struckum